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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Fa. Booster Rene Krauss (Lieferer) mit Kunden

Stand: 01/14

Diese AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden. Die AGB befinden sich auf dem Geschäftspapier und vielen Katalogen und Preislisten des Lieferers. Der Kunde kann sich somit jederzeit über den neuesten Stand der AGB informieren. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Kundendaten werden in unseren EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert und genutzt. Gegen die Nutzung dieser Daten kann jederzeit schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Der Lieferer arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Er behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebots vorzunehmen.

Vertragsabschluss

Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei Order des Kunden erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers, spätestens mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung, geschlossen.

Preise

Preise des Lieferers verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro; Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Order gültigen Preise zur Abrechnung. Bei einer Order unter einem Wert von Euro 30,00 erhebt der Lieferer eine Bearbeitungsgebühr von Euro 15,00; bei einer Nettoorder von Euro 30,01 bis Euro 50,00 wird ein Mindermengenzuschlag von Euro 8,00 berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Taunusstein (Erfüllungsort). Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Für Transportversicherung/Spesen berechnet der Lieferer 1 % des Bruttowarenwertes, mindestens jedoch Euro 0,75, höchstens Euro 9,90 (Änderungen vorbehalten). Hinzu kommen noch evtl. Verpackungskosten bei Verwendung einer Einwegpalette. Bei Verwendung einer Gitterbox erhebt der Lieferer eine Kaution, die bei Rückgabe der Gitterbox wieder erstattet wird. Alle Preise verstehen sich ohne etwaige Entsorgungsgebühr im Hinblick auf die Europäischen Richtlinien zur Entsorgung von Elektro- und Elektronischen Altgeräten (WEEE).

Lieferung

Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager Taunusstein (Erfüllungsort). Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen als auch für Teillieferungen. Die Kosten der Abnahme und Versendung der Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort trägt grundsätzlich der Kunde. Die Wahl der Versandart hat der Kunde. Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, ist der Lieferer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Kunden davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Kunden mit der Order nicht ausdrücklich bestimmt, so trifft die Entscheidung der erforderlichen Versandart der Lieferer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe auf den Kunden über nach der Anzeige, dass die Ware zur Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, dass der Lieferer auf Verlangen des Kunden die verkaufte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer die Sache dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) ausgeliefert hat. Fälle höherer Gewalt, wozu auch Material- und Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferer die entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten des Lieferers eintreten. Sollten diese Liefer- und Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 8 Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferer und dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferer übernimmt auf Wunsch des Kunden die weitere Schadensabwicklung mit dem Transporteur. Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land, z. B. in Bezug auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecke anzupassen.

Geräte-Rücknahme von gewerblichen Kunden

Zur Entsorgung von Produkten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz durch den Lieferer trägt der Gewerbetreibende die Kosten für die Rücksendung zum Lieferanten. Der Gewerbetreibende beteiligt sich mit Euro 0,50 pro Kilogramm Gewicht an rückgeführter Ware.

Fernabsatzverträge mit Verbrauchern

(Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.) Hiervon ausgeschlossen sind Kaufverträge bei Versteigerungen. Ein Kaufvertrag gilt nur als geschlossen, wenn auf die Bestellung des Kunden eine Auftragsbestätigung des Lieferers erfolgt. Der Lieferer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform (oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Sache) besteht. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangene Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind ab einem Warenwert von Euro 40,00 auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden, wenn die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs erbracht wurde. In diesem Fall sorgt der Lieferer auf telefonische Anzeige der beabsichtigten Rücksendung für die Übersendung einer sog. „Freeway-Marke“ für Rücksendungen innerhalb der BRD. Ende der Widerrufserklärung. Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung für Lieferungen an Endverbraucher dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackungen an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wiederverwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Die Entsorgung von Produkten erfolgt nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658)) weisen wir als Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch beim Verkäufer oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden. Batterien, Akkumulatoren und Batteriesätze für die getrennte Sammlung sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern und mit einem der chemischen Symbole gekennzeichnet:
 Cd (= Batterie enthält Cadmium), Hg (= Batterie enthält Quecksilber), Pb (= Batterie enthält Blei). Werden Batterien an den Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend zu frankieren. Wenn es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien handelt, dürfen diese nicht mit dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden. Im Übrigen erfolgt die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach den AGB des Lieferers.

Zahlungsbedingungen

Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Barzahlung oder Vorkasse; oder Rechnungen sind für den Lieferer in spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst oder wurde das vereinbarte Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen – auch Rückstandsauflösungen – nur gegen Nachnahme/Barzahlung. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und es wird der vereinbarte Kaufpreis fällig. Der Lieferer ist berechtigt, in diesem Falle alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort zur Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Der Lieferer behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB), mindestens aber 15 % p. A. zu erheben. Gegen die Zahlungsansprüche des Lieferers aus dem Vertrag steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.

Mängelansprüche

Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei Ware, die nicht neu ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr. Soweit der Kunde Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der Rechte des Lieferers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Der Lieferer behält sich in jedem Fall das Recht auf Beseitigung des Mangels vor. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus: 
Bei einer Nutzungsdauer
- von mehr als 1 – 3 Monaten 10 % des Verkaufswerts
- von mehr als 3 – 6 Monaten 20 % des Verkaufswerts
- von mehr als 6 – 12 Monaten 30 % des Verkaufswerts
- von mehr als 12 – 24 Monaten 50 % des Verkaufswerts.
 Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie für die Beschaffenheit oder Herstellung der Ware übernommen hat. Bei Rücksendungen von Ware werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt. Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird. Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahmen der Ware hin. Diese sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahme der Ware gemäß den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen sowie die für die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte, wie z. B. Kunstpflanzen sind nicht flammenhemmend. Kunde und Aufsteller müssen prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN 4102-1, schwer entflammbar o. ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Dekoration eine Behandlung mit flammenhemmendem Material vorzunehmen. Diese Information ist bei Aufstellung und Wiederverkauf der Ware vom Kunden weiterzugeben.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferers durch den Kunden bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat der Kunde dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung offenzulegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.

Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Für die Beschaffenheit der Ware sind die in Deutschland gültigen rechtlichen und technischen Vorschriften verbindlich. Deshalb kann die Fa. Booster Rene Krauss keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Ware den rechtlichen und technischen Bestimmungen des Empfängerlandes entspricht. Der Empfänger verpflichtet sich, die Ware nur in den Verkehr zu bringen, wenn die Montage und Bedienungsanleitung in der Landessprache unter Beachtung einer erforderlichen Änderung und Ergänzung nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts übersetzt ist. Des Weiteren darf die Ware nur in den Verkehr gebracht werden, wenn diese den speziellen rechtlichen und technischen Vorgaben des jeweiligen Landes entspricht. Der Empfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware, bevor sie im Importland in den Verkehr gebracht wird, von ihm und auf seine Kosten nach Maßgabe der technischen und rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes modifiziert und angepasst wird sowie die Entsorgung im Land den Vorschriften entsprechend erfolgt. Hierzu muss sich der Empfänger über nationale Abweichungen sowie zusätzliche, nationale Normen und Sicherheitsvorschriften informieren, diese einhalten und seine Kunden über diese Auflagen informieren.

Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anlässlich des Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden. Die AGB befinden sich auf dem Geschäftspapier und vielen Katalogen und Preislisten des Lieferers. Der Kunde kann sich somit jederzeit über den neuesten Stand der AGB informieren. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Kundendaten werden in unseren EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert und genutzt. Gegen die Nutzung dieser Daten kann jederzeit schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Der Lieferer arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Er behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebots vorzunehmen.

Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Taunusstein. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Schwalbach oder Wiesbaden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) VERLEIH (ZUSATZ)

der Fa. Booster Rene Krauss (Lieferer) mit Kunden

Stand: 01/14

Allgemeines

Für die Vermietung gelten in Ergänzung zu den AGB der Fa. Booster Rene Krauss, die im Übrigen uneingeschränkt gültig sind, nachfolgende Bedingungen.
Die gemietete Ware bleibt grundsätzlich Eigentum von Booster Rene Krauss. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn durch Überschreiten der Mietdauer der zu berechnende Mietpreis dem Kaufpreis entspricht. Der Mieter erwirbt durch die Miete keinen Anspruch auf Anrechnung des Mietpreises auf den Kaufpreis. Der Mieter kann die gemietete Ware nur mit schriftlicher Zustimmung von Booster Rene Krauss käuflich erwerben. Eine teilweise Anrechnung auf den Kaufpreis muss durch beide Parteien vereinbart werden.


Kündigung/Rücktritt

Tritt der Kunde, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, so werden 30 % des Auftragswertes als Rücktrittskosten berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn, so werden 50 %, bei weniger als 1 Woche 75 % und bei weniger als 3 Tagen 100 % des Mietbetrages zur Zahlung fällig. Für bestellte, aber nicht abgeholte Geräte berechnen wir ebenfalls 100 % des Mietbetrages.

Preise

Die in der Mietpreisliste genannten Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
 Alle Preise sind Tagesmietpreise (Nutztage).
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in Bar per Vorkasse. 
Eine Kaution oder sonstige Sicherheit für gemietete Ware muss der Mieter nur dann stellen, wenn dies von Booster Rene Krauss ausdrücklich verlangt wird. 
Die Preise gelten ab Lager Taunusstein. Alle Transportkosten für Anlieferung und Abholung trägt der Mieter. Dies gilt ausdrücklich auch für das Stadtgebiet Taunusstein.

Übergabe der Mietsache


Der Mietpreis schließt eine Einweisung in Aufbau und Bedienung ein.
 Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, die gemietete Anlage in ordnungsgemäßem und vollständigem Zustand erhalten zu haben.
 Sofern der Mieter Booster Rene Krauss nicht persönlich bekannt ist, muss bei Abholung der Ware ein gültiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt werden.

Behandlung der Mietsache


Der Mieter hat die gemietete Ware sorgfältig zu behandeln und sachgerecht zu bedienen bzw. bedienen zu lassen.
 Veränderungen an der gemieteten Ware dürfen nicht vorgenommen werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fa. Booster Rene Krauss.
 Die gemieteten Geräte dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weiter vermietet werden.
 Die Fa. Booster Rene Krauss weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen, geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahmen hin. Diese sind vom Mieter unbedingt zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren sowie Montage, Installation und Abnahmen gemäß den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Mieter verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte sind nicht flammenhemmend. Der Mieter muss prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN 4102-1, schwer entflammbar o. ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Dekoration eine Behandlung mit flammenhemmenden Material vorzunehmen.
 Die an dem Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Hersteller- und Typenschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.

Rückgabe der Mietsache


Der Mieter ist verpflichtet, die Ware nach Benutzung in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
 Eventuelle Beschädigungen sind hierbei unaufgefordert zu melden.
 Verschmutzungen, Aufkleber, Klebebänder etc. sind vom Mieter zu beseitigen.
 Der Vermieter kann andernfalls dem Mieter den Aufwand für Reinigung etc. in Rechnung stellen.
 Die für die Reinigung aufgewendete Arbeitszeit wird mit Euro 25,- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Arbeitsstunde in Rechnung gestellt. Nicht aufgewickelte Kabel werden mit Euro 1,- € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stück in Rechnung gestellt.
Ist eine reine Abholung vereinbart, ist das Mietgut abholfertig und aufladebereit zu halten.
 Wird der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten, behalten wir es uns vor, pro angefangenem Tag einen vollen Tagesmietpreis in Rechnung zu stellen.
 Ist es Ihnen nicht möglich, die Anlage rechtzeitig zurückzubringen, bitten wir in jedem Fall um Mitteilung.
 Nicht zurückgebrachtes Equipment wird zum Tagesneupreis in Rechnung gestellt.

Haftung

Sollten Teile der Mietsache während der Veranstaltung einen Defekt aufweisen, der nicht schuldhaft vom Mieter verursacht wurde, muss der Mieter unverzüglich Kontakt mit Booster Rene Krauss über die ihm zur Verfügung stehende Service-Rufnummer aufnehmen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Der Mieter trägt das uneingeschränkte Haftungsrisiko für den Verlust der gemieteten Ware – gleich aus welchem Grunde – sowie für Beschädigungen, die auf unsachgemäßer Handhabung oder unsachgemäßem Einsatzzweck beruhen; leichte und grobe Fahrlässigkeit sind hierbei ausdrücklich eingeschlossen. 
Ausgenommen hiervon sind Abnutzungen, die bei normaler Benutzung entstehen.
 Jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber von Booster Rene Krauss, z. B. bei unverschuldetem Defekt des Mietgegenstandes, sind der Höhe nach auf den vereinbarten Mietzins des jeweiligen Mietgegenstands beschränkt.
Fälle höherer Gewalt, wozu auch Material- und Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung aus dem Mietvertrag. Solche Ereignisse berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Mieter ein Recht auf Schadensersatz hat.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Booster Rene Krauss, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anlässlich des Vertragsschlusses getroffenen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmungen am nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Leistungsort ist Taunusstein.
Gerichtstand ist Bad Schwalbach oder Wiesbaden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.